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Ein Beitritt zur EU - Kopenhagener Kriterien

Ein Beitritt zur Europäischen Union setzt voraus, dass ein Land die Kopenhagener Kriterien erfüllt. Diese wurden 1993 auf dem EU-Gipfel in Kopenhagen festgelegt und umfassen drei Hauptanforderungen:

  1. politische Kriterien (eine stabile Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Schutz von Minderheiten)
  2. wirtschaftliche Kriterien (eine funktionierende Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU standhalten kann)
  3. Acquis-Kriterium (die Fähigkeit, die Verpflichtungen der EU-Mitgliedschaft zu übernehmen, einschließlich der Annahme des EU-Rechtsbestands).

Nur wenn ein Land diese Bedingungen erfüllt, kann es offizielle Beitrittsverhandlungen aufnehmen.

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